Kennt sich jemand mit Wohnrecht aus?

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Frotho

46, Männlich

Beiträge: 8

Kennt sich jemand mit Wohnrecht aus?

von Frotho am 28.02.2023 17:25

Hallo zusammen, 


ich bin Rentner und denke darüber nach, Wohnrecht in Anspruch zu nehmen.
Ich habe mich noch nicht intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und frage mich, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Kann mir jemand erklären, was Wohnrecht genau bedeutet und wie es sich von Mietrecht unterscheidet?

Gibt es spezielle Regelungen, die ich beachten muss, wenn ich Wohnrecht beanspruche? Ich freue mich über eure Erfahrungen und Tipps!

Antworten

Manuel63

29, Männlich

  Frantcom-Neuling

Beiträge: 8

Re: Kennt sich jemand mit Wohnrecht aus?

von Manuel63 am 01.03.2023 07:37

Hi, 

Wohnrecht Bedeutung:

 Der Berechtigte eines lebenslangen Wohnrechts hat das Recht, eine Immobilie sein ganzes Leben lang selbst zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer der Immobilie zu sein. Im Gegensatz zum befristeten Wohnrecht, bei dem der Berechtigte die Immobilie nur bis zu einem vorher fest fixierten Zeitpunkt nutzen darf, endet das Recht bei einem lebenslang vereinbarten Wohnrecht erst mit dem Ableben des Berechtigten.


Rechte und Pflichten: Die Rechte und Pflichten, die sich aus einem Wohnrecht ergeben, können individuell im abzuschließenden Vertrag angepasst werden. Regelmäßig übernimmt aber der Wohnrechtberechtigte die laufenden Nebenkosten und kleinere Reparaturen, vergleichbar mit einem Mieter. Miete zahlt der Wohnrechtberechtigte jedoch in der Regel nicht. Der Eigentümer ist für große Instandhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten verantwortlich.

Hoffe das Hilft dir, beste Grüße 



Quelle: RentePlusImmobilie Wohnrecht

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.03.2023 07:38.

Manuel63

29, Männlich

  Frantcom-Neuling

Beiträge: 8

Re: Kennt sich jemand mit Wohnrecht aus?

von Manuel63 am 10.03.2023 08:28

Hi,


Wohnrecht Bedeutung:


Der Berechtigte eines lebenslangen Wohnrechts hat das Recht, eine Immobilie sein ganzes Leben lang selbst zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer der Immobilie zu sein. Im Gegensatz zum befristeten Wohnrecht, bei dem der Berechtigte die Immobilie nur bis zu einem vorher fest fixierten Zeitpunkt nutzen darf, endet das Recht bei einem lebenslang vereinbarten Wohnrecht erst mit dem Ableben des Berechtigten.


Rechte und Pflichten: Die Rechte und Pflichten, die sich aus einem Wohnrecht ergeben, können individuell im abzuschließenden Vertrag angepasst werden. Regelmäßig übernimmt aber der Wohnrechtberechtigte die laufenden Nebenkosten und kleinere Reparaturen, vergleichbar mit einem Mieter. Miete zahlt der Wohnrechtberechtigte jedoch in der Regel nicht. Der Eigentümer ist für große Instandhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten verantwortlich.


Hoffe das Hilft dir, beste Grüße


Quelle: RentePlusImmobilie Wohnrecht

 

 


Antworten Zuletzt bearbeitet am 10.03.2023 08:32.

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